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Rechtsgeschichte der Chronikarbeit

- zusammengestellt von Henrik Schulze -

"Die brandenburgische Landesgeschichte ist angewiesen auf die aufopferungsvolle Arbeit der vielen Ortschronisten und Geschichts- und Heimatvereine, die sich zumeist ehrenamtlich für die historische Untersuchung ihres Ortes, ihrer Region oder ihres Lebensumfeldes einsetzen. Diese unverzichtbaren Forschungen tragen zu einem reichen und vielgestaltigen Bild der brandenburgischen Landesgeschichte bei."

Brandb. Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, 2005.

Zur Geschichte der Führung von Ortschroniken im Gebiet von Brandenburg/Preußen am Beispiel der Stadt Jüterbog

Das Bestreben, geschichtliche Daten zu erfassen bzw. aktuelle Ereignisse für die Nachwelt zu bewahren ist wohl mindestens so alt wie die Schriftkundigkeit der Menschheit. Es war hierbei stets Ziel herrschender Kreise, die Ergebnisse ihres Wirkens für die Nachwelt so zu bewahren, wie es ihrem Sinne entspricht. Ungeachtet von Besitzurkunden und Verwaltungsarchiven, die staatliche und kirchliche Ereignisse dokumentieren, ist die Erfassung und Bewahrung von gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen, Naturereignissen und der gleichen mehr, erst spät organisiert worden. Allgemeine rechtliche Regelungen, die es absichern, daß in jedem Ort die Lokalgeschichte bewahrt bleibt, sind noch recht jung.

Beginn mit der Schulchronik

Das Jahr 1872 kann zumindest für Preußen als Geburtsstunde für die staatliche Regelung für Führung von Ortschroniken gelten. Mit dem "Gesetz betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens" vom 11. März ist die Aufsicht über die Schulen von den Kirchen und Gutsherren auf den Staat verlagert worden. Der Staat ernannte dazu Kreis- und Ortsschulinspektoren für die Schulaufsicht. Auf dem Lande jedoch konnten Geistliche nebenamtlich die Schulaufsicht weiterhin ausüben. Am 15. Oktober gleichen Jahres wurden "Allgemeine Bestimmungen" erlassen, die den äußeren und inneren Schulbetrieb regelten. Dazu entstanden Richtlinien für den Bau von Schulhäusern, für die Größe von Schulzimmern, die Ausstattung mit Lehrmitteln, die Aufstellung von Lehr- und Stoffverteilungsplänen das Anlegen von Versäumnislisten sowie das Führen der Schulchronik durch den Schulleiter oder den alleinigen Lehrer auf dem Lande. Da jedoch bei der Darstellung der Schulgeschichte stets die wichtigsten Ereignisse im Orte mit erfaßt wurden, kann die damalige Schulchronik durchaus als erste Form der Ortschronik gewertet werden.

Politische Lenkung in der NS-Zeit

Offenkundig hat es in der NS-Zeit in Deutschland eine besonders staatlich geförderte und gelenkte Arbeit an den Ortschroniken gegeben. Ein undatierter "Fragebogen für unsere Orts-Chronik" befindet sich im Archiv des Verfassers in Form eines bedruckten Briefumschlages. Er enthält zunächst Fragen, die zeitlos erscheinen, wie "Besitzen Sie alte Bilder, Fotos, Bebauungspläne, Flurkarten und Chroniken über unseren Ort?" Doch die letztgenannten Fragen versinnbildlichen den Charakter der Zeit: "Können Sie Berichte, Bilder und Fotos aus der Kampfzeit der NSDAP in unserem Orte liefern?" und "Können Sie Berichte, Fotos und Zeitungsausschnitte über die Geschichte und Entwicklung der Ortsgruppe der NSDAP liefern?" Und schließlich befaßt sich das letzte Drittel des Fragebogens mit Fragen über Kriegsteilnehmer oder Angehörigen von Gefallenen. "Wo gedient oder ausgebildet? Wann ins Feld? "Verwundungen?" und dergleichen mehr. Dem Vernehmen nach gab es in dieser Zeit eine gesonderte Rechtsvorschrift über die Arbeit mit Ortschroniken. Hinweise dazu nimmt der Verfasser gern entgegen.

Verbot des Chronikschreibens

Für die bis 1945 geführten Orts- und Schulchroniken gab es so manche Kriegsverluste durch Bombenangriffe oder bei Kampfhandlungen in den Ortschaften. Mindestens ebenso schlimm waren die Wirkungen der politischen Zensur, die gerade in den ersten Jahren nach Kriegsende in der sowjetischen Besatzungszone regelrecht den Charakter einer Bilderstürmerei annahm. Der Schulrat des Kreises Jüterbog-Luckenwalde schrieb am 19. April 1947 im Namen des Landrates: "Die Chroniken von 1933 bis heute, die für den Kreis, für die Städte und jede Gemeinde geführt worden sind, müssen sofort eingezogen werden. Sie sind auf dem Kreisschulamt zur beschleunigten Weitergabe an die anordnende Dienststelle abzuliefern. Die Weiterführung der Chronik ist vorläufig verboten." Wann das Verbot aufgehoben worden ist, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers, doch wurde es bald wieder zur Pflicht, eine Chronik zu führen.

Erste staatliche Regelung in der DDR

Am 16. März 1955 verkündete das Ministerium des Innern der DDR, Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten, eine Anordnung über die Führung von Ortschroniken [1]. Im § 1 heißt es dazu: "Als Grundlage für eine Ortsgeschichtsschreibung zur richtigen Darstellung unserer gesellschaftlichen Entwicklung ist in jeder Gemeinde, jeder Stadt und jedem Stadtbezirk einer Großstadt eine Ortschronik zu führen." Verdächtig hierbei ist die Formulierung "richtige Darstellung". Das zu prüfen, oblag der "allmächtigen" Partei, der SED. Der § 4 erklärte den Vorsitzenden des Rates der Stadt (Bürgermeister) etc. dafür verantwortlich, daß die Anordnung durchgesetzt wird. Dazu gehörte auch die Beauftragung einer entsprechenden Person mit der Chronistenarbeit, die durch den Rat der Stadt zu bestätigen ist. Der Chronist hatte vor der örtlichen Volksvertretung jährlich Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen. Archivmitarbeiter aller Ebenen waren verpflichtet, den Chronisten zu unterstützen und in ihrer Arbeit anzuleiten. Für die Führung der Ortschroniken ist zu der Anordnung eine Richtlinie erlassen worden, die die Gliederung der Chronik in Sachgruppen und die zu sammelnden Materialien vorgab.[2]

Otto Sernow zum Ortschronisten ernannt

Rund ein Jahr nach Erlaß der Ministeranordnung wurde in der Jüterboger Stadtratssitzung am 26. Januar 1956 im Protokoll notiert: "Ein besonderes Sorgenkind ist bei uns die Ortschronik. Die Regierung der DDR hat wiederholt die lückenlose [3] Weiterführung der Ortschroniken angeordnet. Bis zum Jahre 1919 ist die Ortschronik – größtenteils von den Bürgermeistern unserer Stadt ziemlich lückenlos geführt worden und auch im Archiv vorhanden. Die Zeit ab 1919 bis 1945 wurde von dem Maler und Schriftsteller Erich Sturtevant handschriftlich, in Zeitungsartikeln und besonders in seiner gedruckten ‚Chronik der Kreisstadt Jüterbog’ (1935) geschildert. Vorhanden sind nur noch einige von ihm geschriebene Zeitungsartikel; seine handschriftlichen Aufzeichnungen und leider auch seine gedruckte Chronik über Jüterbog sind im Stadtarchiv nicht mehr auffindbar...[4] Vorraussetzung für die Weiterführung der Ortschronik ist das Vorhandensein von gutem Quellenmaterial. Leider ist es damit schlecht bestellt. Wahrscheinlich wird bei der Überprüfung der Akten der einzelnen Abteilungen noch viel Schriftgut, das als Quellenmaterial für die Ortschronik geeignet ist, gefunden werden. Die Kollegen Abteilungsleiter werden deshalb gebeten, alle Akten, die für die Ortschronik von Bedeutung sind, sobald als möglich dem Archiv zur Durchsicht und Einordnung zuzuleiten." Am 14. Februar 1956 beauftragte der Rat der Stadt gemäß der o. g. Ministeranordnung den Stadtarchivar Otto Sernow mit der Führung der Ortschronik. Abschließend verkündete der Bürgermeister in dieser Ratssitzung: "Im demokratischen Ortsblock werden wir uns ebenfalls mit der Ortschronik beschäftigen. Es werden die Institutionen und Organisationen zu dieser Ortsblocksitzung besonders eingeladen."

Weitere Quellenverluste in der DDR

Die politischen und wirtschaftlichen Zwänge gerade in den 50er Jahren führen dazu, daß Tausende DDR-Bewohner in den Westteil Deutschlands flohen. Eine Entwicklung, der mit dem "Mauerbau" am 13. August 1961 schließlich ein Riegel vorgeschoben wurde. Die Menschen aber, die bis dahin ihre Heimat verlassen hatten, nahmen neben materiellen Werten, soweit überhaupt Gepäck auf dem Wege der Flucht möglich war, auch ideelle Dinge mit, zum Beispiel Sachen, die an die alte Heimat erinnern. Dazu gehörte, wenn sich die Gelegenheit ergab, auch die Schulchronik, mitunter das originale und einzige Exemplar. Wohl deshalb heißt es einschränkend in der Richtlinie zur Führung von Ortschroniken [5]: "Materialien… sind hauptsächlich zeitgeschichtliche Sammlungen (wie) die teilweise vorhandenen [6] Schulchroniken…" Der Verlust der Stadt Jüterbog hält sich diesbezüglich in Grenzen; schlimmer sind die Archivverluste aus der Zeit, als die Stelle des Stadtarchivars nicht besetzt war und vom Rat des Kreises beauftrage Honorarkräfte den Aktenbestand "aufräumten". Seit dem wird beispielsweise das vom Ortschronisten Sernow erarbeitete Mundartlexikon des Fläming vermißt.

Verordnung des Ministerrates über Ortschroniken

Mit Datum vom 26. November 1981 ist die rechtliche Regelung zur Führung von Ortschroniken in der DDR novelliert worden. Grund dazu war wohl, daß die Anordnung von 1955 in den folgenden Jahrzehnten weitgehend in Vergessenheit geraten war. Aus der ministeriellen Anordnung wurde jetzt eine Verordnung auf Regierungsebene [7], die am 1. Februar 1982 in Kraft trat. "Ortschroniken bilden eine wichtige Grundlage sozialistischer Geschichtsschreibung, um die Entwicklung in den Städten und Gemeinden, die Veränderungen im politischen, wirtschaftlichen und geistig-kulturellen Leben sowie in den Bevölkerungs-, Siedlungs- und Naturverhältnissen im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zu erfassen und aufzubereiten. Pflege, Auswertung und Propagierung revolutionärer Traditionen tragen dazu bei, das sozialistische Bewußtsein der Bürger weiter auszuprägen. Sie fördern den Stolz auf die beim Aufbau des Sozialismus erreichten Ergebnisse und Errungenschaften, festigen die Liebe zur sozialistischen Heimat und wecken neue Initiativen." Somit war die Chronikarbeit eindeutig politisch determiniert. Gerade deshalb hatte sie auch einen hohen Stellenwert. "In jeder Stadt und jeder Gemeinde ist eine Ortschronik zu führen" (§ 2 Abs. 1), wofür die Räte der Städte und Gemeinden verantwortlich waren. Das betraf die Berufung geeigneter Personen ebenso wie deren fachliche und materielle wie finanzielle Unterstützung. "Die ehrenamtliche Mitarbeit an Ortschroniken ist gesellschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 der Verordnung vom 11. April 1973 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 22 S. 199)." [8]

Zum Jüterboger Ortschronisten berufen

Um die Auflagen dieser Verordnung zu erfüllen, wurde der Verfasser im April 1985 von der Stadtverordnetenversammlung zum Jüterboger Ortschronisten berufen. Ein Grund für die personelle Entscheidung bestand wohl darin, daß er seit Jahren in der Lokalpresse aus eigener Veranlassung Beiträge zu Heimatgeschichte publizierte und damit einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hatte. Man stellte ihm im Ergebnis der Amtsübernahme im Rathaus einen Raum zur Verfügung. Er erhielt eine kleine monatliche Aufwandsentschädigung und im Rahmen eines Finanzplanes persönliche Auslagen für Fotoarbeiten, Dokumentenkopien usw. ersetzt.[9] Dafür hatte er jährlich in der Stadtverordnetenversammlung Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen. Zu allen wichtigen Ereignissen, wie der Einweihung von Neubauten usw., war neben der Lokalpresse stets der Ortschronist mit auf der Liste der einzuladenden Personen.

Neue Lage nach der deutschen Einheit

Mit der "Wende" wurde auch auf diesem Gebiet viele anders Zunächst gab es in vielen Dörfern und Städten reihenweise neue Chronisten, arbeitslose gewordene Menschen, zumeist Frauen, denen man eine leichte Büroarbeit verschaffen wollte (andere hatten die Hinterlassenschaften der Russen wegzuräumen). Sie sollten nun eine "Chronik" schreiben. Oft reduzierte sich das Ergebnis auf eine Sammlung von Zeitungsausschnitten. Nur wenigen gelang es, schon deshalb weil in der Regel eine fachliche Anleitung fehlte, nennenswerte Ergebnisse nach Ablauf der ABM zu hinterlassen. Auch wurden die Arbeiten nur selten archiviert oder sonst öffentlich zugänglich gemacht.[10]

Besonders nachhaltig wirkte sich aus, daß nun der Bereich Kultur als "freiwillige Aufgabe" definiert wird, für den es kaum noch Rechtspflichten zu geben scheint, womit zugleich die Chronikarbeit mancherorts keinen nennenswerten Stellenwert mehr hat. Es ist zwar stets der Bürgermeister der Stadt Jüterbog zu jeder öffentlichen Präsentation der Publikationen des Ortschronisten persönlich anwesend, doch gibt es innerhalb der Verwaltung niemand mehr, dessen Aufgabe es wäre, die Chronikarbeit in der Stadt und den Ortsteilen zu beachten oder gar zu fördern. Der Hinweis des Verfassers an die Stadt, eine Bestandsanalyse zu machen, wer sich in den Ortsteilen der Chronikarbeit noch verpflichtet fühlt und wo Unterstützung notwendig wäre, um Begonnenes fortzusetzen, blieb bislang ungehört. Dagegen gibt es in anderen Gemeinden unseres Landkreises, wie in Nuthe-Urstromtal, eine vorbildliche Zusammenarbeit der Ortschronisten, die sich regelmäßig treffen, gemeinsam Veranstaltungen besuchen wie die o. g. Potsdamer Geschichtsbörse, und nicht zuletzt gemeinsam Veröffentlichungen zur Regionalgeschichte der Großgemeinde erarbeiten.

Wie in der Stadt Jüterbog, so ist auch in der Kreisverwaltung niemand persönlich für die Förderung der Chronikarbeit zuständig. So findet in dem im Internet veröffentlichten Aufgabenplan des Sachgebietes "Schulverwaltung und Kultur" im Dezernat I der Kreisverwaltung Teltow-Fläming die Chronikarbeit mit keinem Wort Erwähnung.[11] Positiv ist in diesem Rahmen hervorzuheben, daß es durch den Leiter des Museum des Teltow, das in Trägerschaft des Landkreises ist, seit einigen Jahren Bemühungen gibt, schrittweise Chronisten zusammenzufassen und mit ihnen gemeinsame Veranstaltungen wie Archivbesuche durchzuführen. Zudem gibt der Landkreis seit seinem Bestehen ein Heimatjahrbuch heraus, das Ortschronisten als Medium zur Veröffentlichung ihrer Arbeiten zur Verfügung steht. Benachbarte Landkreise haben andere, zum Teil bessere Erfahrungen. In Potsdam-Mittelmark beispielsweise gibt es eine gut koordinierte Arbeit der Ortschronisten, welche schon in zahlreichen wertvollen Publikationen ihren Niederschlag gefunden hat.

Keine neue rechtliche Grundlage

Auf Nachfrage [12] erklärt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, daß die in der DDR zur Chronikarbeit erlassenen Rechtsvorschriften außer Kraft getreten sind, "denn ihre Fortgeltung nach Art. 9 Abs. 1 des Einigungsvertrages als Landesrecht erscheint zweifelhaft. So ist eine Verpflichtung der Gemeinden, Ortschronisten zu bestellen, kaum mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung zu vereinbaren." Kommentiert wird das im Schreiben an den Jüterboger Chronisten: "Wie Sie, bewertet auch mein Haus die Verordnung zwiespältig: Einerseits gab die Verordnung den Ortschronisten einen offiziellen Status, dessen Kehrseite die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Rat der Stadt oder Gemeinde war."[13]

Weiterhin werden vom Ministerium auch Bedenken inhaltlicher Art gegen eine neue Rechtsvorschrift geäußert. "Eine 'offizielle' Geschichte durch einen 'offiziellen' Chronisten in Auftrag zu geben, erscheint als Verstoß gegen die Freiheit der Forschung und Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft problematisch… Aus den genannten Gründen ist eine rechtliche Regelung, wie sie die ‚Verordnung über die Ortschroniken’ darstellte, abzulehnen."[14]

In Bezug auf den in der DDR-Zeit privilegierten Zugang der Chronisten zu den archivarischen Quellen erklärt heute das zuständige Ministerium: "Dieser Zugang ist heute durch das Archivrecht geregelt, und ausschließlich abhängig vom Bestehen eines 'berechtigten Interesses' des Nutzers nach § 9 Abs. 2 BbgArchivG. Hier sind wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke eindeutig benannt. Auch gebührenrechtlich kommt es auf das Thema, nicht auf den Status des Forschenden an."[15]

Stellenwert der Chronikarbeit im heutigen Land Brandenburg

Seit einiger Zeit wird zumindest auf der Landesebene der Chronikarbeit wieder mehr Beachtung geschenkt. So wurden 2005, also rund anderthalb Jahrzehnte nach der Deutschen Einheit, erstmals die Ortschronisten zu einem Treffen auf zentraler Ebene eingeladen. "Mehr als 200 Ortschronisten aus allen Teilen des Landes Brandenburg trafen sich… zum erstmals stattfindenden 'Tag der brandenburgischen Orts- und Landesgeschichte' im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam. Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka zeigte sich von der großen Resonanz ebenso beeindruckt wie die Veranstalter Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte und Brandenburgische Historische Kommission e.V."[16] Unter dem Titel "Potsdamer Geschichtsbörse" finden seit dem alljährlich Zusammenkünfte der Chronisten, Heimatvereine und weiterer geschichtsinteressierten Personen statt.

Beim 3. Tag der brandenburgischen Orts- und Landesgeschichte im November 2007 erklärte die Kulturministerin J. Wanka: "Keine staatliche Einrichtung kann leisten, was Ortschronisten tun – Zeugnis ablegen vom Wandel der Heimatgeschichte in jedem einzelnen Ort, jedem Landstrich, jeder Region."[17]

[1] DDR-Gesetzblatt II 1955 Nr. 17.

[2] Vgl. dazu: "Wie Schreiben wir unsere Ortschronik?", Broschüre, 1959 vom Deutschen Kulturbund herausgegeben.

[3] Unterstreichung im Protokoll.

[4]"Es erscheint dringend notwendig, die Chronik der Stadt Jüterbog von Erich Sturtevant für das hiesige Archiv zu beschaffen." Außergewöhnlich für die Protokollnotiz ist der Umstand, daß das Buch in Jüterbog wegen seiner deutlich nationalsozialistischen Ausrichtung in der Regel nur zensiert, d. h. mit geschwärzten oder überklebten Passagen, zu bekommen ist. Heute befinden sich im Bestand der Stadtverwaltung wieder mehrere Exemplare dieser Chronik.

[5] "Wie schreiben wir unsere Ortschronik" a. a. O.

[6] Hervorhebung H. S.

[7] Gesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 14. Jan. 1982.

[8] § 8 o. g. Verordnung.

[9] Im Zuge der Währungsunion 1990 war die Stadt zeitweilig nicht liquide. In dieser Phase wurde vom Chronisten auf die Fortsetzung der Aufwandsentschädigung für seine gemeinnützige Arbeit auf Dauer verzichtet.

[10] Eine Beschwerde meinerseits deshalb beim damaligen Leiter des Luckenwalder Arbeitsamtes erbrachte die Erklärung, Ziel sei es, den Leuten eine zeitweilige Beschäftigung zu geben, die Ergebnisse ihrer Arbeit sind dabei sekundär

[11] Link TF

[12] Schreiben des Landes-Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (F. Nowak) an den Verf. vom 29.08.2007.

[13] Ebenda.

[14] Ebenda.

[15] Ebenda.

[16] Regierungsamtliche Pressemitteilung Nr. 91/05 vom 06.11.2005.

[17] Zitiert in MAZ vom 26.11.2007.